Ihre Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht in Velbert & Wuppertal
Verkehrsrecht
Die Regelungen im Straßenverkehr sind vielfältig und komplex, und selbst unbeabsichtigte Verstöße können erhebliche Konsequenzen haben. Wir verstehen die Wichtigkeit des Verkehrsrechts und stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite
Verkehrsrecht
Verkehrsrecht betrifft uns alle, sei es als Autofahrer, Fußgänger oder Fahrradfahrer. Die Regelungen im Straßenverkehr sind vielfältig und komplex, und selbst unbeabsichtigte Verstöße können erhebliche Konsequenzen haben. Bei Kierstein & Partner verstehen wir die Wichtigkeit des Verkehrsrechts und stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.
Wir verstehen, dass das Verkehrsrecht voller Herausforderungen steckt. Unsere Erfahrung und Fachkenntnisse ermöglichen es uns, Ihre Interessen mit Bedacht und Expertise zu vertreten. Wir arbeiten daran, die besten Ergebnisse für Sie zu erzielen. Ihre Mobilität und Ihr Recht sind uns wichtig.
Kontaktieren Sie uns, um Ihre Fragen zum Verkehrsrecht zu besprechen und herauszufinden, wie wir Ihnen helfen können.
Wir, Kierstein & Partner, vertreten Sie in allen Bereichen des Verkehrsrechts und bieten Ihnen kompetente Unterstützung bei:
Schadensersatz
Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind und Schadensersatzansprüche geltend machen möchten, helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Schmerzensgeld
Bei Verletzungen infolge eines Verkehrsunfalls unterstützen wir Sie bei der Berechnung und Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen
Autokauf und Leasing eines Kfz
Wir beraten Sie bei Kauf oder Leasing eines Fahrzeugs, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt werden
Nutzungsausfall
Entschädigung für den Unfall oder reparaturbedingten Ausfall eines Kfz. Wir setzen Ihre Ansprüche auf Nutzungsausfallentschädigung zuverlässig durch
Mietwagenkosten
Wenn Sie nach einem Unfall auf ein Ersatzfahrzeug angewiesen sind, helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung von Mietwagenkosten
Wiederbeschaffungs
-aufwand und Restwert
Wir kümmern uns um den Wiederbeschaffungsaufwand und die Bewertung des Restwerts bei einem Totalschaden
Reparaturschaden
Bei Schäden am Fahrzeug, die repariert werden können, setzen wir Ihre Ansprüche auf Reparaturkosten durch
Umsatzsteuer
Wir beraten Sie in Angelegenheiten der Umsatzsteuer im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen
130 %-Rechtsprechung des BGH
Wir setzen Ihre Ansprüche gemäß der 130 %-Rechtsprechung des BGH durch. (Grenze der Erstattungsfähigkeit von Reparaturkosten, die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehen)
Betriebsgefahr und Haftungsverteilung
Wir klären Fragen zur Betriebsgefahr und Haftungsverteilung in Verkehrsunfällen
Ihre Ansprechpartner für Verkehrsrecht

Anette Goldbach
Fachanwältin für Familienrecht
Norbert Kierstein

Weitere Rechtsgebiete
In unserer Kanzlei decken wir eine breite Palette von Rechtsgebieten ab, um Ihnen eine umfassende Betreuung zu bieten.