Ihre Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht in Velbert & Wuppertal

Verkehrsrecht

Die Regelungen im Straßenverkehr sind vielfältig und komplex, und selbst unbeabsichtigte Verstöße können erhebliche Konsequenzen haben. Wir verstehen die Wichtigkeit des Verkehrsrechts und stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite

Verkehrsrecht mit Fachkompetenz

Verkehrsrecht

Verkehrsrecht betrifft uns alle, sei es als Autofahrer, Fußgänger oder Fahrradfahrer. Die Regelungen im Straßenverkehr sind vielfältig und komplex, und selbst unbeabsichtigte Verstöße können erhebliche Konsequenzen haben. Bei Kierstein & Partner verstehen wir die Wichtigkeit des Verkehrsrechts und stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.

Wir verstehen, dass das Verkehrsrecht voller Herausforderungen steckt. Unsere Erfahrung und Fachkenntnisse ermöglichen es uns, Ihre Interessen mit Bedacht und Expertise zu vertreten. Wir arbeiten daran, die besten Ergebnisse für Sie zu erzielen. Ihre Mobilität und Ihr Recht sind uns wichtig.

Kontaktieren Sie uns, um Ihre Fragen zum Verkehrsrecht zu besprechen und herauszufinden, wie wir Ihnen helfen können.

Wir, Kierstein & Partner, vertreten Sie in allen Bereichen des Verkehrsrechts und bieten Ihnen kompetente Unterstützung bei:

Schadensersatz

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind und Schadensersatzansprüche geltend machen möchten, helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Schmerzensgeld

Bei Verletzungen infolge eines Verkehrsunfalls unterstützen wir Sie bei der Berechnung und Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen

Autokauf und Leasing eines Kfz

Wir beraten Sie bei Kauf oder Leasing eines Fahrzeugs, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt werden

Nutzungsausfall

Entschädigung für den Unfall oder reparaturbedingten Ausfall eines Kfz. Wir setzen Ihre Ansprüche auf Nutzungsausfallentschädigung zuverlässig durch

Mietwagenkosten

Wenn Sie nach einem Unfall auf ein Ersatzfahrzeug angewiesen sind, helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung von Mietwagenkosten

Wiederbeschaffungs
-aufwand und Restwert

Wir kümmern uns um den Wiederbeschaffungsaufwand und die Bewertung des Restwerts bei einem Totalschaden

Reparaturschaden

Bei Schäden am Fahrzeug, die repariert werden können, setzen wir Ihre Ansprüche auf Reparaturkosten durch

Umsatzsteuer

Wir beraten Sie in Angelegenheiten der Umsatzsteuer im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen

130 %-Rechtsprechung des BGH

Wir setzen Ihre Ansprüche gemäß der 130 %-Rechtsprechung des BGH durch. (Grenze der Erstattungsfähigkeit von Reparaturkosten, die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehen)

Betriebsgefahr und Haftungsverteilung

Wir klären Fragen zur Betriebsgefahr und Haftungsverteilung in Verkehrsunfällen

Ihre Ansprechpartner für Verkehrsrecht

Rechtsanwältin

Anette Goldbach

Fachanwältin für Familienrecht